Klasse B
(Autoführerschein)
Mit der ab 18.01.2013 erworbenen Klasse B
dürfen keine TRIKES mehr gefahren werden ,außer :
Trikes (und Leichtkraftwagen vierrädrig), die früher mit der Klasse S
gefahren werden durften,
also bis 50 ccm Hubraum und 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit.
( bei Diesel- oder Elektroantrieb max 4 KW, Leermasse max 350 kg)
Anhängerregelung:
Kl. B :
zulässiges Gesamtgewicht des Zugwagens
plus
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers
nicht über 3500 kg.
Kl. B 96 :
zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht über 4250 kg !
also eine Zugabe von 750 kg.
aber :
Voraussetzung ist eine Ausbildung OHNE Prüfung in der Fahrschule
und Eintrag in den Führerschein (Erweiterung der Fahrerlaubnis)
Kl. BE :
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers bis 3500 kg ,
auch Sattelauflieger.
plus
zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bis 3500 kg,
zusammen also bis 7000 kg !
Angaben ohne Gewähr
Fahrschule in der Ötz
In der Ötz 2a
85229 Markt Indersdorf
Vom Indersdorfer Bahnhof sind wir nur drei Minuten zu Fuß entfernt,
und vom Gymnasium sind es 5 Minuten.
Rufen Sie einfach an 08136- 809 66 77,
Dienstag und Donnerstag von 17:30 bis 18:30
Achtung: vorläufig verkürzte Bürozeit!