wenn Du 15 wirst : Mofa - Prüfbescheinigung !
das darfst Du damit fahren :
Mofas, gedrosselte Roller,
Fahrräder mit Hilfsmotor
Motorhubraum bis 50 ccm
Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
(ist alles beim alten geblieben)
wenn Du 16 wirst : die neue Klasse AM !
das darft Du damit fahren :
Kleinkrafträder, auch mit Beiwagen
Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
Motorhubraun bis 50 ccm
mit Elektromotor bis 4 KW
das ist neu :
auch dementsprechende Dreiräder (z.B. Piaggio Ape)
auch mit Dieselmotor bis 4KW (Hubraum egal),
auch dementsprechende vierrädrige Leichtkraftwagen,
bei denen die Leermasse nicht über 350 kg beträgt,
bei Elektrofahrzeugen Leermasse ohne Batterien.
Achtung Klasse M - Inhaber !
Die neuen AM - Fahrzeuge dürft ihr erst nach einer Umschreibung euer alten Klasse M in die neue Klasse AM fahren !
wenn Du 16 wirst : die neue Klasse A1 !
das darfst Du damit fahren : Krafträder, auch mit Beiwagen
Motorhubraum bis 125 ccm
Motorleistung bis 11 KW
Verhältnis Motorleistung/ Fahrzeugleermasse bis 0,1 KW/kg
(siehe Zulassungsbescheinigung Feld Q)
die Geschwindigkeitsbeschränkung ist weggefallen!
(Ave FDP, morituri te salutant)
und man darf auch Dreiräder bis 15 KW fahren.
alle Angaben ohne Gewähr
Fahrschule in der Ötz
In der Ötz 2a
85229 Markt Indersdorf
Vom Indersdorfer Bahnhof sind wir nur drei Minuten zu Fuß entfernt,
und vom Gymnasium sind es 5 Minuten.
Rufen Sie einfach an 08136- 809 66 77,
Dienstag und Donnerstag von 17:30 bis 18:30
Achtung: vorläufig verkürzte Bürozeit!